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Der Dobermann stammt aus Apolda in Thüringen, wo der Steuereintreiber Friedrich Dobermann 1870 mit der planmäßigen Zucht begann. Die Basis bildeten die sogenannten „Fleischerhunde“ – heutige Rottweiler und Jagdhunde. Schon bald avancierte der Dobermann aufgrund seiner Aufmerk- und Wachsamkeit zum typischen Polizeihund, wobei er aber auch sehr sensibel, treu und kinderliebend ist. Des Weiteren ist anzumerken, dass der Dobermann zum Einpersonen-Hund neigt, d.h. er tendiert dazu, sich einer speziellen Person besonders eng anzuschließen. Voraussetzung ist hier, dass die Bezugsperson als Rudelführer anerkannt wird. Außerdem handelt es sich beim Dobermann um einen sehr aktiven Hund, daraus resultiert, dass er viel Bewegung benötigt, um ausgeglichen und zufrieden zu sein
Charakterbeschreibung gemäß Rassestandard des FCI: Die Grundstimmung des Dobermanns ist freundlich friedlich, in der Familie sehr anhänglich und kinderliebend. Gefordert werden ein mittleres Temperament und eine mittlere Schärfe. Weiterhin wird eine mittlere Reizschwelle gefordert. Bei einer guten Führigkeit und Arbeitsfreude des Dobermanns ist auf Leistungsfähigkeit, Mut und Härte zu achten. Bei angepasster Aufmerksamkeit gegenüber der Umwelt ist auf Selbstsicherheit und Unerschrockenheit besonders Wert zu legen.
Gesundheit: Beim Dobermann tritt das Kongenitale Vestibularsyndrom, eine Erbkrankheit des Innenohrs mit Gleichgewichtsstörungen und Taubheit, gehäuft auf. Die Hunderasse hat auch eine Prädisposition für das Wobbler-Syndrom. Ebenfalls ist DCM (auch bezeichnet als Dobermann Kardiomyopathie), eine sehr aggressive Form der Herzerkrankung, bei der es zum plötzlichen Herztod kommen kann.
Klassifizierung gemäß FCI: Pinscher und Schnauzer
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